Wer muss seine Website barrierefrei machen?
Öffentliche Stellen sind schon länger verpflichtet. Seit dem 28. Juni 2025 betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch viele private Unternehmen, vor allem Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
| Art der Website | Einordnung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Onlineshop für Verbraucher | In der Regel vom BFSG erfasst, außer Kleinstunternehmen | Prüfen und umsetzen, Erklärung zur Barrierefreiheit ergänzen |
| Buchung oder Vertragsabschluss online | Kann erfasst sein, je nach Dienstleistung | Im Einzelfall prüfen lassen |
| Reine Informations-Website | Meist nicht direkt erfasst | Trotzdem sinnvoll für Nutzer und SEO |
| Öffentliche Stelle | Pflicht nach BITV 2.0 und Landesrecht | Vollständig umsetzen |
Diese Übersicht ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Wir kümmern uns um die technische und gestalterische Umsetzung.
Was macht eine Website barrierefrei?
Die WCAG fassen es in vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. In der Praxis heißt das ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienung, sinnvolle Überschriften, Alternativtexte, beschriftete Formulare und sauberer Code, den auch Hilfsmittel lesen können.
- Kontraste von mindestens 4,5 zu 1 für normalen Text.
- Tastaturbedienung für alle Menüs, Formulare und Buttons.
- Sichtbarer Fokus, damit man sieht, wo man sich befindet.
- Überschriften-Hierarchie von H1 bis H4 ohne Sprünge.
- Alternativtexte für alle Bilder mit Inhalt.
- Beschriftete Formulare mit verständlichen Fehlermeldungen.
- Skalierbare Schrift bis 200 Prozent ohne Informationsverlust.
- Videos mit Untertiteln, keine automatisch startenden Animationen.
Warum barrierefreies Webdesign auch SEO verbessert
Suchmaschinen und KI-Systeme lesen Websites ähnlich wie ein Screenreader: über Code, Überschriften, Alternativtexte und Linktexte. Was für Hilfsmittel verständlich ist, ist es meist auch für Google, ChatGPT und Co.
Gut für Barrierefreiheit und SEO
- Klare Überschriften-Struktur
- Beschreibende Linktexte statt „hier klicken“
- Alternativtexte für Bilder
- Schnelle Ladezeit und schlanker Code
- Echter Text statt Text in Bildern
Schadet beidem
- Überschriften nur als Gestaltungselement
- Wichtige Inhalte nur in Slidern oder Grafiken
- Menüs, die nur mit der Maus funktionieren
- PDFs statt HTML-Seiten
- Überladene Page-Builder
Wie wir Websites grundsätzlich aufbauen, beschreibt unsere Webdesign Agentur. Für WordPress-Seiten ohne Page-Builder siehe unsere WordPress Agentur.
Reichen Barrierefreiheits-Plugins und Overlays?
In der Regel nicht. Overlay-Tools, die per Skript eine Leiste für Schriftgröße oder Kontrast einblenden, beheben nicht die Ursachen im Code. Fehlende Beschriftungen, falsche Überschriften oder nicht bedienbare Menüs bleiben bestehen.
Barrierefreiheit entsteht in Design, Inhalt und Code. Ein Overlay kann bestenfalls ergänzen, ersetzt aber keine saubere Umsetzung. Viele Nutzer von Hilfsmitteln haben ihre Einstellungen ohnehin im eigenen Browser oder Screenreader.
So machen wir Ihre Website barrierefrei
Prüfung der wichtigsten Seiten und Vorlagen, priorisierte Mängelliste, Umsetzung in Design und Code, Test mit Tastatur und Screenreader und auf Wunsch eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
- PrüfungAutomatische und manuelle Tests der wichtigsten Seitentypen nach WCAG.
- MängellisteNach Schwere und Aufwand sortiert, mit konkreten Lösungen.
- UmsetzungDesign, Inhalte und Code anpassen oder im Relaunch neu aufsetzen.
- Test und ErklärungTest mit Tastatur und Screenreader, Erklärung zur Barrierefreiheit.
Ist die bestehende Website technisch nicht mehr sinnvoll anzupassen, planen wir einen Website Relaunch, bei dem Rankings erhalten bleiben.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für meine Firmenwebsite?
Das hängt davon ab, ob Sie über die Website Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten, etwa einen Onlineshop. Reine Informationsseiten sind meist nicht direkt erfasst, Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen. Im Einzelfall sollte das rechtlich geprüft werden.
Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?
In der Praxis die WCAG 2.1 auf Stufe AA, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist. Neuere Fassungen der WCAG ergänzen weitere Kriterien, die wir bei Neuentwicklungen gleich mit berücksichtigen.
Kann man eine bestehende Website nachträglich barrierefrei machen?
Meist ja. Kontraste, Alternativtexte, Überschriften und Formulare lassen sich oft ohne Neubau verbessern. Bei alten Page-Buildern oder stark verschachteltem Code ist ein Relaunch manchmal wirtschaftlicher.
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Eine Seite, die beschreibt, wie barrierefrei Ihr Angebot ist, welche Einschränkungen bestehen und wie Nutzer Barrieren melden können. Für Angebote, die unter das Gesetz fallen, gehört sie dazu.
Wird meine Website durch Barrierefreiheit langweiliger?
Nein. Barrierefreiheit bestimmt Kontraste, Struktur und Bedienbarkeit, nicht den Stil. Gute barrierefreie Websites wirken meist klarer und ruhiger, ohne auf eine eigene Gestaltung zu verzichten.